Viele wissen nicht, dass einem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege zusteht.
Das zusätzliche Geld ist dafür da, im Falle der Abwesenheit der privaten Pflegekraft, sich einen Ersatz finanzieren zu können. Die tageweise Verhinderungspflege greift bei Abwesenheit durch Krankheit oder Urlaub der privaten Pflegekraft. Die stundenweise Verhinderungspflege bei Abwesenheit der privaten Pflegekraft von weniger als 8 Stunden, also bei einem Friseurtermin oder mal einem Wellnessnachmittag.
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege kommt es zu keiner Kürzung des Pflegegeldes. Bei der tagesweise Verhinderungspflege kommt es zu einer 50% Kürzung des Pflegegeldes pro Tag. Die Verhinderungspflege kann nach 6 Monaten das erste Mal in Anspruch genommen werden.